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Alle Jah­re wie­der: Wie trans­por­tiert man den Weih­nachts­baum mit dem Auto

Nicht jeder hat ja einen Weih­nachts­baum-Ver­käu­fer um die Ecke bzw. man­cher möch­te das Weih­nachts­baum-Kau­fen zünf­tig mit Glüh­wein und ev. selbst­aus­bud­deln im Wald ver­bin­den. Hier­zu gibt es ja manch­mal Ange­bo­te von Forst­häu­sern u.ä.

Gemäß der Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung darf der Baum, so er denn auf dem Dach befes­tigt wird, weder vor­ne noch seit­lich vor­ste­hen. Nach hin­ten gilt ab einem Meter Über­län­ge: Es muß eine rote Fah­ne am Stam­men­de des Weih­nachts­baums befes­tigt werden.

Der Baum muß fest ver­zurrt sein, sonst dro­hen Buß­gel­der. Ganz davon abge­se­hen, daß es nicht nett für nach­fol­gen­de Fahr­zeu­ge ist, wenn da plötz­lich ein Weih­nachts­baum heransegelt…

Wei­ter­hin dür­fen wich­ti­ge Ele­men­te des Autos nicht ver­deckt wer­den, wie Lam­pen, Kenn­zei­chen usw. Außer­dem darf natür­lich der Fah­rer in sei­ner Sicht nicht beein­träch­tigt werden.

ADAC-Zeit­schrift, Dezem­ber­aus­ga­be 2005

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